Standesamt Auhagen

Anschrift

Standesamt Auhagen
Markt 1
31553 Sachsenhagen


Mail:
standesamt@sachsenhagen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Auhagen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 57 25) 94 10 19
E-Mail: standesamt@sachsenhagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Auhagen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Auhagen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Auhagengeborene Personen beim Standesamt Auhagen zu beantragen.

Hier sind ein paar Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können ebenso die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Auhagen die Geburtsurkunde aus. Es finden sich mannigfaltige Formen von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird zu diverse bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Auhagen eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Auhagen

Definition

Eine Ehe bestimmt eine bewiesene, zumeist gerecht legale, gesicherte Erklärung einer Bindung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt Auhagen erklären und die dazu notwendigen Dokumente beschaffen. Generell müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Auhagen vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser die andere Person in geschriebener Form ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Trauung bindend. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Auhagen informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.