Standesamt Rosdorf (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Rosdorf (Niedersachsen)
Lange Straße 12
37124 Rosdorf


Mail:
standesamt@rosdorf.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Rosdorf (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@rosdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Rosdorf (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Rosdorf (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Rosdorf (Niedersachsen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Rosdorf (Niedersachsen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Praxis übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Rosdorf (Niedersachsen) die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Versionen von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Rosdorf (Niedersachsen) eine Duplikaturkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Rosdorf (Niedersachsen)

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, zumeist legitim geregelte, gefestigte Grundlage einer Vereinigung von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Rosdorf (Niedersachsen) anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Rosdorf (Niedersachsen) auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Rosdorf (Niedersachsen) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Rosdorf (Niedersachsen) schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der erforderlichen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.