Standesamt Lengenbostel

Anschrift

Standesamt Lengenbostel
Am Markt 11
27419 Sittensen


Mail:
standesamt@lengenbostel.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lengenbostel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lengenbostel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lengenbostel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lengenbostel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lengenbostelgeboren wurden, beim Standesamt Lengenbostel beantragt werden.

Anbei verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Amt Lengenbostel das Dokument aus. Es bieten sich verschiedene Formen von Geburtsurkunden, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für verschiedene administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Lengenbostel eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lengenbostel

Definition

Ein Ehebündnis definiert eine bewiesene, weitgehend zulässig statthafte, gesicherte Begründung einer Bindung beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung bei der Behörde in Lengenbostel einleiten und die hierfür wichtigen Dokumente beschaffen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Lengenbostel vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Lengenbostel antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Lengenbostel ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lengenbostel zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.