Standesamt Appel

Anschrift

Standesamt Appel
Hauptstraße 15
21279 Hollenstedt


Mail:
standesamt@appel.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Appel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@appel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Appel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Appel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Appelgeborene Personen beim Standesamt Appel zu beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamt Appel das Dokument aus. Es existieren mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Appel eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Appel

Definition

Eine Heirat bestimmt eine bewiesene, weitgehend juristisch statthafte, untermauerte Kennzeichung eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Appel anmelden und die dazu wichtigen Unterlagen zu erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Appel auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Appel antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Appel ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Appel zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.