Standesamt Stelle
Anschrift
Standesamt Stelle
Unter den Linden 18
21435 Stelle
Mail: standesamt@stelle.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Stelle vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stelle.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Stelle.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Stelle
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Stelle ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Stelle geboren sind.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamt Stelle das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Kategorien von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird verwendet zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.
Nachbestellung
Falls die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Stelle eine Duplikaturkunde bitten. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Stelle
Definition
Eine Ehe benennt eine dokumentierte, zumeist zulässig erlaubte, gesicherte Grundlage einer Vereinigung beider Individuen.
Beschreibung
Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Amt in Stelle anmelden und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Stelle antreten. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Stelle antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente gewünscht sein! Das Stadtbüro in Stelle beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Normalerweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Stelle schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Stelle
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Stelle auf Wikipedia.
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