Standesamt Bargstedt (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Bargstedt (Niedersachsen)
Herrenstraße 25
21698 Harsefeld


Mail:
standesamt@bargstedt.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bargstedt (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bargstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bargstedt (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bargstedt (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Bargstedt (Niedersachsen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bargstedt (Niedersachsen) geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Bargstedt (Niedersachsen) die Urkunde aus. Es finden sich verschiedene Arten von Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt zu diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Bargstedt (Niedersachsen) eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bargstedt (Niedersachsen)

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine erklärte, meistens gerecht legale, gesicherte Kennzeichung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat bei der Behörde in Bargstedt (Niedersachsen) einleiten und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Bargstedt (Niedersachsen) erscheinen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, darf dieser den anderen schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Bargstedt (Niedersachsen) sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Bargstedt (Niedersachsen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.