Standesamt Süpplingenburg

Anschrift

Standesamt Süpplingenburg
Steinweg 15
38373 Süpplingen


Mail:
standesamt@suepplingenburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Süpplingenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@suepplingenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Süpplingenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Süpplingenburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Süpplingenburggeboren wurden, beim Standesamt Süpplingenburg beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gewöhnlich verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Standesamt Süpplingenburg die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Arten von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Wenn das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Süpplingenburg eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Süpplingenburg

Definition

Eine Ehe benennt eine anerkannte, überwiegend rechtlich zugestandene, gefestigte Form einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Süpplingenburg einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell im Süpplingenburg vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Süpplingenburg sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Amt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen erforderlich sein! Das Amt in Süpplingenburg berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.