Standesamt Sulingen

Anschrift

Standesamt Sulingen
Lange Str. 65
27232 Sulingen


Mail:
standesamt@sulingen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:30
Mittwoch: 08:00 – 12:30
Donnerstag: 08:00 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sulingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 42 71) 95 03 46
E-Mail: standesamt@sulingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sulingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sulingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Sulingengeborene Personen beim Standesamt Sulingen zu beantragen.

Hier sind ein paar generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamt Sulingen die Geburtsurkunde aus. Es existieren diverse Kategorien der Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet zu vielfältige bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann jemand bei der Behörde in Sulingen eine Ersatzurkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sulingen

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine anerkannte, weitgehend legitim legale, gestärkte Grundlage eines Verbunds gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Sulingen anzeigen und die dafür erforderlichen Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie offiziell bei der Behörde in Sulingen auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Standesamt in Sulingen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.