Standesamt Neuenkirchen (Lühe)

Anschrift

Standesamt Neuenkirchen (Lühe)
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen


Mail:
standesamt@neuenkirchen-luehe.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuenkirchen (Lühe) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuenkirchen-luehe.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuenkirchen (Lühe).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuenkirchen (Lühe)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Neuenkirchen (Lühe) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neuenkirchen (Lühe) beantragen.

Hier einige ein paar generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Neuenkirchen (Lühe) das Dokument aus. Es gibt variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt zu unterschiedliche administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Neuenkirchen (Lühe) eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuenkirchen (Lühe)

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, meistenteils gerecht rechtmäßige, verankerte Begründung eines Verbunds mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Verehelichung beim Standesamt Neuenkirchen (Lühe) anmelden und die hierfür relevanten Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Neuenkirchen (Lühe) auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente vonnöten sein! Das Stadtbüro in Neuenkirchen (Lühe) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neuenkirchen (Lühe) zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.