Standesamt Bockenem

Anschrift

Standesamt Bockenem
Buchholzmarkt 1
31167 Bockenem


Mail:
anna.martaablanedo@bockenem.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bockenem vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 50 67) 24 23 25
E-Mail: anna.martaablanedo@bockenem.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bockenem.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bockenem

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Bockenem ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bockenem geboren sind.

Hier einige mehrere Basisinformationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen auch die Eltern selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Bockenem das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Bockenem eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bockenem

Definition

Eine Ehe definiert eine begründete, meistenteils rechtens statthafte, untermauerte Begründung einer Verbindung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Bockenem erklären und die hierfür wichtigen Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie persönlich bei der Behörde in Bockenem vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Bockenem antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit die Behörde einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Papiere erforderlich sein! Das Standesamt in Bockenem berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Bockenem zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Bockenem

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Hildesheim

Höhe
110 m ü. NHN

Fläche
109,96 km2

Einwohner
9666 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
88 Einwohner je km2

Postleitzahl
31167

Vorwahl
05067

KFZ Kennzeichen
HI, ALF

Gemeindeschlüssel
03 2 54 008

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Bockenem

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