Standesamt Himmelpforten

Anschrift

Standesamt Himmelpforten
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten


Mail:
standesamt@himmelpforten.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Himmelpforten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@himmelpforten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Himmelpforten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Himmelpforten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtsgültige Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Himmelpfortengeboren wurden, beim Standesamt Himmelpforten beantragt werden.

Anbei ein paar generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert die Behörde in Himmelpforten die Urkunde aus. Es gibt verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird verwendet bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Himmelpforten einen Ersatz ersuchen. Hierfür werden in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Himmelpforten

Definition

Eine Heirat benennt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtens rechtmäßige, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Amt in Himmelpforten erklären und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie persönlich beim Standesamt Himmelpforten erscheinen. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Himmelpforten sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein! Ihr Trauamt in Himmelpforten berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.