Standesamt Schweringen

Anschrift

Standesamt Schweringen
Schloßplatz 2
27318 Hoya


Mail:
standesamt@hoya-weser.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schweringen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hoya-weser.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schweringen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schweringen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schweringen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schweringen geboren sind.

Nachstehend sind einige allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Schweringen die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Arten von Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Schweringen eine neue Urkunde bitten. Dafür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schweringen

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine anerkannte, überwiegend rechtlich geregelte, gestärkte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Standesamt Schweringen anmelden und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Schweringen auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Schweringen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Einschreibung der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Schweringen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Schweringen zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Schweringen

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Nienburg/Weser

Höhe
14 m ü. NHN

Fläche
8,42 km2

Einwohner
3905 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
464 Einwohner je km2

Postleitzahl
27318

Vorwahl
04251

KFZ Kennzeichen
NI

Gemeindeschlüssel
03 2 56 014

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Schweringen

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