Standesamt Bissendorf

Anschrift

Standesamt Bissendorf
Kirchplatz 1
49143 Bissendorf


Mail:
standesamt@bissendorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bissendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bissendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bissendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bissendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Bissendorf ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Bissendorf geboren sind.

Hier einige zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, dennoch können auch die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt die Behörde in Bissendorf das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Typen der Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Bissendorf eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bissendorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine amtliche, gewöhnlich rechtlich geregelte, untermauerte Bestätigung eines Bündnisses zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung bei der Behörde in Bissendorf erklären und die hierfür unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt sollten Sie persönlich bei der Behörde in Bissendorf vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht in Bissendorf sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorliegen, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderer Lage können weitere Dokumente erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bissendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.