Standesamt Twistringen

Anschrift

Standesamt Twistringen
Lindenstr. 14
27239 Twistringen


Mail:
rathaus@twistringen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Twistringen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 42 43) 41 31 15
E-Mail: rathaus@twistringen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Twistringen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Twistringen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Twistringengeboren wurden, beim Standesamt Twistringen beantragt werden.

Hier einige mehrere Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Twistringen das Dokument aus. Es existieren verschiedene Formen der Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt bei diverse administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Twistringen eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, sowie die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Twistringen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine erklärte, vorwiegend zulässig rechtmäßige, verankerte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt Twistringen erklären und die dazu erforderlichen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Twistringen auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Twistringen antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Twistringen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Twistringen zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Beschaffung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.