Standesamt Börßum

Anschrift

Standesamt Börßum
Bahnhofstraße 6
38312 Börßum


Mail:
standesamt@boerssum.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Börßum vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boerssum.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Börßum.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Börßum

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Börßum ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Börßum geboren sind.

Anbei zahlreiche Basisinformationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, dennoch dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Börßum die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Sorten von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt zu unterschiedliche administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Börßum eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Börßum

Definition

Eine Trauung bildet eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich rechtmäßige, gestärkte Basis eines Beisammenseins mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Verehelichung bei der Behörde in Börßum einleiten und die dazu wichtigen Nachweise. beziehen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Börßum auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Börßum antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Börßum informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Börßum zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.