Standesamt Mittelnkirchen

Anschrift

Standesamt Mittelnkirchen
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen


Mail:
standesamt@mittelnkirchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mittelnkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mittelnkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mittelnkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mittelnkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Mittelnkirchen geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Mittelnkirchen eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei zahlreiche Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. Generell vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, allerdings können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt die Behörde in Mittelnkirchen die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Mittelnkirchen eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mittelnkirchen

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine anerkannte, meistenteils gesetzlich statthafte, untermauerte Begründung eines Verbunds mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Mittelnkirchen aufnehmen und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt müssen Sie selber im Mittelnkirchen vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Mittelnkirchen sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben vom Standesamt. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Standesamt in Mittelnkirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Mittelnkirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.