Standesamt Asendorf (Hanstedt)

Anschrift

Standesamt Asendorf (Hanstedt)
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt/Nordheide


Mail:
standesamt@asendorf-hanstedt.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Asendorf (Hanstedt) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@asendorf-hanstedt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Asendorf (Hanstedt).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Asendorf (Hanstedt)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Asendorf (Hanstedt)geboren wurden, beim Standesamt Asendorf (Hanstedt) beantragt werden.

Anbei verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Asendorf (Hanstedt) die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Arten der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Asendorf (Hanstedt) eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Asendorf (Hanstedt)

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, meistens zulässig geregelte, gesicherte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Standesamt Asendorf (Hanstedt) einleiten und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall sollten Sie selber bei der Behörde in Asendorf (Hanstedt) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Asendorf (Hanstedt) antreten können, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür ein paar Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Asendorf (Hanstedt) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Asendorf (Hanstedt) zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.