Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen)

Anschrift

Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen)
Hauptstraße 1-3
29643 Neuenkirchen


Mail:
standesamt@neuenkirchen-neuenkirchen.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuenkirchen-neuenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Papiere enthalten signifikante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Neuenkirchen (Neuenkirchen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei zahlreiche Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Neuenkirchen (Neuenkirchen) das Dokument aus. Es sind vorhanden variantenreiche Formen von Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen) eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür sind erforderlich meistens persönliche Daten und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen)

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine dokumentierte, überwiegend legitim statthafte, verankerte Begründung eines Beisammenseins beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat beim Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen) anmelden und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie selbst bei der Behörde in Neuenkirchen (Neuenkirchen) erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist erforderlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Eintragung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Dokumente notwendig sein! Das Standesamt in Neuenkirchen (Neuenkirchen) ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neuenkirchen (Neuenkirchen) zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.