Standesamt Lehre
Anschrift
Standesamt Lehre
Marktstraße 10
38165 Lehre
Mail: standesamt@lehre.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lehre vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@lehre.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lehre.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Lehre
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Lehre ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lehre geboren sind.
Hier einige einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Praxis führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt erfassen.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt erteilt die Behörde in Lehre das Dokument aus. Es existieren unterschiedliche Sorten der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sofern die Geburtsurkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lehre eine Duplikaturkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Lehre
Definition
Ein Ehebündnis definiert eine behördliche, zumeist rechtlich zulässige, gesicherte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Beschreibung
Die beiden Personen können die Heirat beim Standesamt in Lehre anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selber im Lehre vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht in Lehre sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dafür mehrere Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Lehre ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Lehre zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Lehre
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Lehre auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Lehre.
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