Standesamt Lohne (Oldenburg)

Anschrift

Standesamt Lohne (Oldenburg)
Vogtstraße 26
49393 Lohne/Oldenburg


Mail:
standesamt@lohne-oldenburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lohne (Oldenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lohne-oldenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lohne (Oldenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lohne (Oldenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Lohne (Oldenburg) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Lohne (Oldenburg) geboren sind.

Anbei einige wenige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Normalerweise besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Lohne (Oldenburg) die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet zu vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Lohne (Oldenburg) eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lohne (Oldenburg)

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine begründete, weitgehend juristisch rechtmäßige, gefestigte Kennzeichung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Lohne (Oldenburg) aufnehmen und die hierbei wichtigen Dokumente erhalten. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Lohne (Oldenburg) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Lohne (Oldenburg) antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dafür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Lohne (Oldenburg) berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.