Standesamt Schortens
Anschrift
Standesamt Schortens
Oldenburger Straße 29
26419 Schortens
Mail: standesamt@schortens.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schortens vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@schortens.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schortens.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Schortens
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Schortensgeboren wurden, beim Standesamt Schortens beantragt werden.
Im Weiteren sind zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Schortens das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung diverse Typen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.
Neubestellung
Wenn die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Amt Schortens eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Schortens
Definition
Eine Heirat bezeichnet eine amtliche, zumeist legitim rechtmäßige, festgemachte Erklärung eines Bündnisses zweier zusammengehörender Personen.
Beschreibung
Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Schortens anzeigen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zu erhalten. Prinzipiell müssen Sie selber beim Standesamt Schortens erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt notwendig sein! Ihr Trauamt in Schortens stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Schortens schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Schortens
Bundesland
Niedersachsen
Regierungsbezirk
Kreis
Friesland
Höhe
4 m ü. NHN
Fläche
68,8 km2
Einwohner
20.590 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
299 Einwohner je km2
Postleitzahl
26419
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
FRI
Gemeindeschlüssel
03 4 55 015
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Schortens auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schortens.
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