Standesamt Ebstorf

Anschrift

Standesamt Ebstorf
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen


Mail:
standesamt@bad-bevensen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ebstorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-bevensen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ebstorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ebstorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Ebstorfgeboren wurden, beim Standesamt Ebstorf beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie verschiedene allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Ebstorf die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Kategorien der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Ebstorf eine neue Urkunde anfordern. Dafür benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ebstorf

Definition

Eine Trauung beschreibt eine begründete, weitgehend rechtlich legale, verankerte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Amt in Ebstorf einleiten und die dazu erforderlichen Dokumente holen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Ebstorf auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente wichtig sein! Das Trauamt in Ebstorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ebstorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Ebstorf

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Uelzen

Höhe
36 m ü. NHN

Fläche
48,37 km2

Einwohner
9400 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
194 Einwohner je km2

Postleitzahl
29549

Vorwahl
05821

KFZ Kennzeichen
UE

Gemeindeschlüssel
03 3 60 002

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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