Standesamt Lutter am Barenberge

Anschrift

Standesamt Lutter am Barenberge
Bachstraße 18
38729 Lutter am Barenberge


Mail:
standesamt@lutter-am-barenberge.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lutter am Barenberge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lutter-am-barenberge.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lutter am Barenberge.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lutter am Barenberge

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, welche den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lutter am Barenbergegeboren wurden, beim Standesamt Lutter am Barenberge beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Praxis führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Lutter am Barenberge das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird benötigt für mannigfaltige administrative Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Lutter am Barenberge eine Duplikaturkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lutter am Barenberge

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine behördliche, meistenteils rechtlich rechtmäßige, gesicherte Grundlage einer Vereinigung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt Lutter am Barenberge einleiten und die hierbei erforderlichen Papiere beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Lutter am Barenberge vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Lutter am Barenberge antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Stadtbüro in Lutter am Barenberge ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Lutter am Barenberge zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.