Standesamt Gilten

Anschrift

Standesamt Gilten
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt


Mail:
standesamt@gilten.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gilten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gilten.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gilten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gilten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Giltengeborene Personen beim Standesamt Gilten zu beantragen.

Anbei zahlreiche allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht das Amt Gilten die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Typen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird gebraucht für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Gilten eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gilten

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine erklärte, vorwiegend rechtens statthafte, gesicherte Begründung einer Bindung mehrerer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Standesamt Gilten erklären und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu erhalten. Generell müssen Sie offiziell im Gilten auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er die andere Person schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Trauamt in Gilten ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.