Standesamt Essen (Oldenburg)

Anschrift

Standesamt Essen (Oldenburg)
Peterstraße 7
49632 Essen/Oldenburg


Mail:
standesamt@essen-oldenburg.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Essen (Oldenburg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@essen-oldenburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Essen (Oldenburg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Essen (Oldenburg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Essen (Oldenburg) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Essen (Oldenburg) beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können auch die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Amt Essen (Oldenburg) die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsdokumenten, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu unterschiedliche bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Essen (Oldenburg) eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich in der Regel personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Essen (Oldenburg)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend gesetzlich geregelte, untermauerte Begründung eines Verbunds von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Vermählung bei der Behörde in Essen (Oldenburg) einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente beschaffen. Prinzipiell müssen Sie selbst im Essen (Oldenburg) auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Stadtbüro in Essen (Oldenburg) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Essen (Oldenburg) zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.