Standesamt Hagenburg

Anschrift

Standesamt Hagenburg
Markt 1
31553 Sachsenhagen


Mail:
standesamt@sachsenhagen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Dienstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 15:30
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hagenburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 57 25) 94 10 19
E-Mail: standesamt@sachsenhagen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hagenburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hagenburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Wenn die beurkundete Person in Hagenburg geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hagenburg eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, aber dürfen gleichermaßen die Eltern selbst die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Hagenburg das Dokument aus. Man unterscheidet mannigfaltige Formen von Geburtsdokumenten, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Hagenburg einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hagenburg

Definition

Eine Ehe benennt eine begründete, zumeist gerecht erlaubte, gefestigte Form einer Vereinigung von paarigen Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Amt in Hagenburg anzeigen und die dazu erforderlichen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich beim Amt in Hagenburg auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dafür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Eintragung der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Hagenburg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Hagenburg

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Schaumburg

Höhe
55 m ü. NHN

Fläche
15,47 km2

Einwohner
1983 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
128 Einwohner je km2

Postleitzahl
31553

Vorwahl
05725

KFZ Kennzeichen
SHG, RI

Gemeindeschlüssel
03 2 57 033

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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