Standesamt Lembruch

Anschrift

Standesamt Lembruch
Hauptstraße 80
49448 Lemförde


Mail:
standesamt@lembruch.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lembruch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lembruch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lembruch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lembruch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Lembruchgeboren wurden, beim Standesamt Lembruch beantragt werden.

Anbei einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Meistens besorgt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Lembruch die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird zu diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Sofern die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Lembruch eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lembruch

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine amtliche, zumeist rechtlich statthafte, untermauerte Basis einer Beziehung von zwei Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Amt in Lembruch anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Lembruch vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Standesamt in Lembruch informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.