Standesamt Düdenbüttel

Anschrift

Standesamt Düdenbüttel
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten


Mail:
standesamt@duedenbuettel.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Düdenbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@duedenbuettel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Düdenbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Düdenbüttel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Düdenbüttel geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Düdenbüttel eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere Basisinformationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Düdenbüttel das Dokument aus. Es bieten sich mannigfaltige Typen von Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für vielfältige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Düdenbüttel einen Ersatz bitten. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Düdenbüttel

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, gewöhnlich juristisch legale, gesicherte Basis eines Bündnisses gemeinsamer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Düdenbüttel anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente besorgen. Generell müssen Sie selbst im Düdenbüttel vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Düdenbüttel ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Dokumente zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.