Standesamt Sehnde

Anschrift

Standesamt Sehnde
Nordstr. 21
31319 Sehnde


Mail:
standesamt@sehnde.de

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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 09:00 – 12:00
Mittwoch: 09:00 – 12:00
Donnerstag: 09:00 – 12:00 / 15:00 – 18:00
Freitag: 09:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sehnde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 51 38) 70 71 22
E-Mail: standesamt@sehnde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sehnde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Sehnde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren verbindliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Sehnde ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sehnde geboren sind.

Hier sind ein paar Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Praxis vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, nichtsdestotrotz können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Sehnde die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Sorten der Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet zu diverse Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.

Neubestellung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Sehnde eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Sehnde

Definition

Eine Trauung beschreibt eine erklärte, vorwiegend zulässig erlaubte, gestärkte Kennzeichung eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung bei der Behörde in Sehnde anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Sehnde auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Sehnde antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Stadtbüro in Sehnde klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der notwendigen Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Sehnde

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Region Hannover

Höhe
53 m ü. NHN

Fläche
103,58 km2

Einwohner
23.769 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
229 Einwohner je km2

Postleitzahl
31319

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
H

Gemeindeschlüssel
03 2 41 016

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

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