Standesamt Lengerich (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Lengerich (Niedersachsen)
Tecklenburger Str. 2-4
49525 Lengerich


Mail:
buergerbuero@lengerich.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lengerich (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 54 81) 3 31 00
E-Mail: buergerbuero@lengerich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lengerich (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lengerich (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Lengerich (Niedersachsen) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Lengerich (Niedersachsen) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Weiteren sind einige grundlegende Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamt Lengerich (Niedersachsen) die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen der Geburtsnachweisen, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird eingesetzt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person beim Standesamt Lengerich (Niedersachsen) einen Ersatz beantragen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lengerich (Niedersachsen)

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend rechtlich erlaubte, gefestigte Kennzeichung eines Beisammenseins von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Lengerich (Niedersachsen) anmelden und die hierfür unerlässlichen Papiere holen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim Amt in Lengerich (Niedersachsen) auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann er die andere Person in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Lengerich (Niedersachsen) informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Lengerich (Niedersachsen) schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Lengerich (Niedersachsen)

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk
Münster

Kreis

Höhe
77 m ü. NHN

Fläche
90,79 km2

Einwohner
22.527 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
248 Einwohner je km2

Postleitzahl
49525

Vorwahl
05481

KFZ Kennzeichen
ST, BF, TE

Gemeindeschlüssel
05 5 66 040

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

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