Standesamt Schönewörde

Anschrift

Standesamt Schönewörde
Alte Heerstraße 20
29392 Wesendorf


Mail:
standesamt@schoenewoerde.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönewörde vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenewoerde.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönewörde.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönewörde

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Schönewörde ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Schönewörde geboren sind.

Hier sind einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Normalerweise verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen können ebenso die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht das Standesamt Schönewörde die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Formen der Geburtsurkunden, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Sie wird verwendet für verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Schönewörde einen Ersatz beantragen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönewörde

Definition

Eine Ehe bestimmt eine anerkannte, überwiegend rechtens legale, untermauerte Erklärung eines Verbunds gemeinsamer Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Schönewörde anzeigen und die dafür relevanten Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie selber beim Amt in Schönewörde auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu eine Reihe von Fragen an die Verlobten richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Replikate sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege vonnöten sein! Ihr Trauamt in Schönewörde klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Schönewörde schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.