Standesamt Osloß

Anschrift

Standesamt Osloß
Eichenweg 1
38554 Weyhausen


Mail:
standesamt@osloss.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osloß vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@osloss.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osloß.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Osloß

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Osloß geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Osloß eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Osloß das Dokument aus. Es gibt verschiedene Kategorien der Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Osloß eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Osloß

Definition

Eine Trauung verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich rechtens statthafte, untermauerte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Osloß einleiten und die hierfür notwendigen Dokumente besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Osloß auftauchen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Osloß antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere wichtig sein! Das Stadtbüro in Osloß klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.