Standesamt Osterholz-Scharmbeck

Anschrift

Standesamt Osterholz-Scharmbeck
Rathausstr. 1
27711 Osterholz-Scharmbeck


Mail:
standesamt@osterholz-scharmbeck.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Osterholz-Scharmbeck vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 47 91) 1 72 63
E-Mail: standesamt@osterholz-scharmbeck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Osterholz-Scharmbeck.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Osterholz-Scharmbeck

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Osterholz-Scharmbeck ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Osterholz-Scharmbeck geboren sind.

Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens verrichtet die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, allerdings dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Osterholz-Scharmbeck das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Osterholz-Scharmbeck einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man üblicherweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Osterholz-Scharmbeck

Definition

Eine Trauung definiert eine behördliche, gewöhnlich rechtlich erlaubte, untermauerte Kennzeichung einer Bindung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung bei der Behörde in Osterholz-Scharmbeck erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beziehen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Osterholz-Scharmbeck vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dazu viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Trauung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage wichtig sein! Das Amt in Osterholz-Scharmbeck klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Osterholz-Scharmbeck zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Osterholz-Scharmbeck

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis
Osterholz

Höhe
11 m ü. NHN

Fläche
147,17 km2

Einwohner
30.438 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
207 Einwohner je km2

Postleitzahl
27711

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
OHZ

Gemeindeschlüssel
03 3 56 007

Landesportal

Landesportal
Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Osterholz-Scharmbeck

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Wegweiser:

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