Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden)

Anschrift

Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden)
Poststraße 157
27252 Schwaförden


Mail:
standesamt@neuenkirchen-schwafoerden.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuenkirchen-schwafoerden.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Neuenkirchen (Schwaförden) geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden) beantragen.

Hier sind einige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel vollzieht die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden) die Urkunde aus. Es existieren verschiedene Kategorien der Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird eingesetzt für mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden) eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden)

Definition

Eine Ehe bildet eine dokumentierte, zumeist gerecht zugestandene, gestärkte Erklärung eines Verbunds von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Eheschließung bei der Behörde in Neuenkirchen (Schwaförden) erklären und die dazu wichtigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber bei der Behörde in Neuenkirchen (Schwaförden) antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Einschreibung der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Schreiben gefordert sein! Das Standesamt in Neuenkirchen (Schwaförden) informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neuenkirchen (Schwaförden) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Neuenkirchen (Schwaförden)

Bundesland
Niedersachsen

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Niedersachsen

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Neuenkirchen (Schwaförden)

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Wegweiser:

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