Standesamt Steinhorst (Niedersachsen)

Anschrift

Standesamt Steinhorst (Niedersachsen)
Goethestraße 2
29386 Hankensbüttel


Mail:
standesamt@steinhorst.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Steinhorst (Niedersachsen) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@steinhorst.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Steinhorst (Niedersachsen).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Steinhorst (Niedersachsen)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche Dokumente den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Steinhorst (Niedersachsen) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Steinhorst (Niedersachsen) geboren sind.

Hier einige verschiedene allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Steinhorst (Niedersachsen) die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Sorten der Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird verwendet für diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Steinhorst (Niedersachsen) eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Steinhorst (Niedersachsen)

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine erklärte, weitgehend gesetzlich geregelte, gestärkte Bestätigung eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Standesamt Steinhorst (Niedersachsen) erklären und die dazu unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Unbedingt sollten Sie eigenhändig im Steinhorst (Niedersachsen) erscheinen. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser den anderen schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Steinhorst (Niedersachsen) antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Belege vonnöten sein! Ihr Standesamt in Steinhorst (Niedersachsen) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Steinhorst (Niedersachsen) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.