Standesamt Oberlangen

Anschrift

Standesamt Oberlangen
Erna-de-Vries-Platz 7
49762 Lathen


Mail:
standesamt@oberlangen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberlangen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberlangen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberlangen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberlangen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Oberlangen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberlangen geboren sind.

Hier einige zahlreiche allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, nichtsdestotrotz können auch die Eltern eigenständig die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert die Behörde in Oberlangen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Neubestellung

Wenn das Dokument verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich man bei der Behörde in Oberlangen einen Ersatz ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberlangen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine erklärte, meistens gesetzlich legale, festgemachte Bestätigung einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Amt in Oberlangen erklären und die hierfür wichtigen Nachweise. holen. Prinzipiell sollten Sie direkt bei der Behörde in Oberlangen antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Oberlangen antreten können, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original der Behörde vorliegen, Kopien werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten können andere Belege relevant sein! Ihr Stadtbüro in Oberlangen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.