Standesamt Nottensdorf

Anschrift

Standesamt Nottensdorf
Lange Straße 47-49
21640 Horneburg


Mail:
standesamt@nottensdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nottensdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@nottensdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nottensdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nottensdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Nottensdorfgeborene Personen beim Standesamt Nottensdorf zu beantragen.

Im Folgenden sind ein paar generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert das Standesamtsbüro Nottensdorf das Dokument aus. Es existieren verschiedene Arten der Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet zu diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Nottensdorf eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nottensdorf

Definition

Eine Hochzeit definiert eine amtliche, weitgehend legitim geregelte, belegte Begründung eines Beisammenseins von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Eheschließung beim Amt in Nottensdorf anzeigen und die dafür notwendigen Papiere beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt im Nottensdorf erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Nottensdorf antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Nottensdorf berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.