Standesamt Hillesheim

Anschrift

Standesamt Hillesheim
Burgstr. 6
54576 Hillesheim


Mail:
vg@hillesheim.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hillesheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 93) 8 01 21
E-Mail: vg@hillesheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hillesheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hillesheim

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend rechtlich statthafte, gestärkte Form einer Verbindung von zwei Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Hillesheim anzeigen und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Hillesheim auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht in Hillesheim sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit die Behörde feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Hillesheim gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und vielleicht weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Bündnis vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Trauung nicht gestattet.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

Stammen Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt die Hochzeit festlegen.

Unterlagen

Nach den Regelungen sind folgende Schreiben vorzuweisen:

 Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Trauamt in Hillesheim ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Hillesheim

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Vulkaneifel

Höhe
440 m ü. NHN

Fläche
20,66 km2

Einwohner
3209 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
155 Einwohner je km2

Postleitzahl
54576

Vorwahl
06593

KFZ Kennzeichen
DAU

Gemeindeschlüssel
07 2 33 029

Bürgermeister

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Hillesheim

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hillesheim.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hillesheim auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Hillesheim.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz: