Standesamt Wernersberg

Anschrift

Standesamt Wernersberg
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels


Mail:
standesamt@annweiler.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wernersberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@annweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wernersberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Wernersberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Wernersberggeboren wurden, beim Standesamt Wernersberg beantragt werden.

Nachstehend sind einige allgemeinen Fakten bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Wernersberg die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Wernersberg eine neue Urkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man gewöhnlich personenbezogene Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Wernersberg

Definition

Eine Verehelichung bildet eine amtliche, gewöhnlich rechtens erlaubte, gestärkte Basis einer Vereinigung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Amt in Wernersberg einleiten und die hierbei notwendigen Papiere beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell im Wernersberg auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Stadtbüro in Wernersberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Wernersberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Weiters ist zu beachten, dass die Besorgung der zwingenden Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Wernersberg

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Südliche Weinstraße

Höhe
179 m ü. NHN

Fläche
39,87 km2

Einwohner
7099 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
178 Einwohner je km2

Postleitzahl
76855

Vorwahl
06346

KFZ Kennzeichen
SÜW

Gemeindeschlüssel
07 3 37 501

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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