Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz)

Anschrift

Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz)
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen


Mail:
standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Allendorf (Rheinland-Pfalz) geboren sind.

Im Folgenden sind einige wenige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Allendorf (Rheinland-Pfalz) das Dokument aus. Es sind vorhanden diverse Versionen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Allendorf (Rheinland-Pfalz) eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz)

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine dokumentierte, meistenteils rechtlich statthafte, gestärkte Erklärung eines Bündnisses von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Allendorf (Rheinland-Pfalz) einleiten und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Allendorf (Rheinland-Pfalz) auftauchen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen durch einen Brief bevollmächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Amt in Allendorf (Rheinland-Pfalz) informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Allendorf (Rheinland-Pfalz) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Allendorf (Rheinland-Pfalz)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Rhein-Lahn-Kreis

Höhe
280 m ü. NHN

Fläche
9,18 km2

Einwohner
2240 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2

Postleitzahl
56368

Vorwahl
06486

KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH

Gemeindeschlüssel
07 1 41 068

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Allendorf (Rheinland-Pfalz)

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