Standesamt Landscheid

Anschrift

Standesamt Landscheid
Schloßstr. 11
54516 Wittlich


Mail:
standesamt@stadt.wittlich.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Landscheid vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 65 71) 17 11 48
E-Mail: standesamt@stadt.wittlich.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Landscheid.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Landscheid

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden erstellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Landscheidgeboren wurden, beim Standesamt Landscheid beantragt werden.

Hier sind verschiedene Grundlagen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Eltern persönlich die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Landscheid die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Versionen von Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Landscheid einen Ersatz beantragen. Dafür benötigt man meistens persönliche Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Landscheid

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine dokumentierte, zumeist gerecht legale, festgemachte Erklärung eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt Landscheid anmelden und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Landscheid auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, den anderen schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Anmeldung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Amt in Landscheid berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Landscheid zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Landscheid

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Bernkastel-Wittlich

Höhe
160 m ü. NHN

Fläche
49,63 km2

Einwohner
19.345 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
54516

Vorwahl
06571

KFZ Kennzeichen
WIL, BKS

Gemeindeschlüssel
07 2 31 134

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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