Standesamt Flacht
Anschrift
Standesamt Flacht
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flacht vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-katzenelnbogen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flacht.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Flacht
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Flacht ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Flacht geboren sind.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche generelle Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In unserem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen auch die Eltern selbst die Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Flacht die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Versionen der Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.
Anwendung
Das Dokument dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt zu vielfältige Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Flacht eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck werden üblicherweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Geburtsurkunden aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Flacht
Definition
Eine Verehelichung bestimmt eine dokumentierte, meistenteils rechtlich legale, festgemachte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Einzelnen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Amt in Flacht anzeigen und die dazu unerlässlichen Nachweise. erhalten. Generell sollten Sie persönlich im Flacht auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar darf dieser den anderen schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür ein paar Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderer Lage können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Flacht ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Flacht zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der zwingenden Unterlagen Zeit kosten kann.
Kosten
Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Flacht
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Lahn-Kreis
Höhe
280 m ü. NHN
Fläche
9,18 km2
Einwohner
2240 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
244 Einwohner je km2
Postleitzahl
56368
Vorwahl
06486
KFZ Kennzeichen
EMS, DIZ, GOH
Gemeindeschlüssel
07 1 41 068
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Flacht auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Katzenelnbogen.
Wegweiser:
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