Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
Anschrift
Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein
Mail: standesamt@linz.de
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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@linz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied).
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) geboren sind.
Im Weiteren sind mehrere allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt einreichen.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Kategorien von Geburtsnachweisen, so wie die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.
Gebrauch
Die Geburtsurkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.
Ersatzbeschaffung
Sofern das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) eine Ersatzurkunde ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
Definition
Ein Ehebündnis verdeutlicht eine bewiesene, gewöhnlich gesetzlich legale, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins mehrerer Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Amt in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) einleiten und die hierbei relevanten Unterlagen zu erhalten. Unbedingt sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) antreten können, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.
Welche Behörde für die Registration der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.
Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Unter besonderen Umständen können andere Belege unerlässlich sein! Das Hochzeitsamt in Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied) zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Neuwied
Höhe
70 m ü. NHN
Fläche
17,98 km2
Einwohner
6273 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
349 Einwohner je km2
Postleitzahl
53545
Vorwahl
02644
KFZ Kennzeichen
NR
Gemeindeschlüssel
07 1 38 041
Sankt Katharinen (Landkreis Neuwied)
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