Standesamt Kasbach-Ohlenberg
Anschrift
Standesamt Kasbach-Ohlenberg
Am Schoppbüchel 5
53545 Linz am Rhein
Mail: standesamt@linz.de


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Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kasbach-Ohlenberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@linz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kasbach-Ohlenberg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Kasbach-Ohlenberg
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Kasbach-Ohlenberg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kasbach-Ohlenberg geboren sind.
Nachstehend sind verschiedene allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Generell übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Kasbach-Ohlenberg die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Kategorien der Geburtsnachweisen, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.
Anwendung
Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.
Neubestellung
Wenn das Dokument verlegt wird bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Kasbach-Ohlenberg eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck werden meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Kasbach-Ohlenberg
Definition
Eine Hochzeit benennt eine dokumentierte, überwiegend gesetzlich zulässige, verankerte Begründung einer Bindung gemeinsamer Menschen.
Beschreibung
Die Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt Kasbach-Ohlenberg aufnehmen und die dazu notwendigen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Kasbach-Ohlenberg auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Kasbach-Ohlenberg antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.
Voraussetzungen
In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In gesonderten Fällen können andere Belege vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Kasbach-Ohlenberg berät Sie gerne.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Kasbach-Ohlenberg zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Kasbach-Ohlenberg
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Neuwied
Höhe
70 m ü. NHN
Fläche
17,98 km2
Einwohner
6273 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
349 Einwohner je km2
Postleitzahl
53545
Vorwahl
02644
KFZ Kennzeichen
NR
Gemeindeschlüssel
07 1 38 041
Wegweiser:
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