Standesamt Gunderath

Anschrift

Standesamt Gunderath
Dauner Straße 22
53539 Kelberg


Mail:
standesamt@gunderath.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gunderath vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gunderath.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gunderath.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gunderath

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Personen, die in Gunderath geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Gunderath beantragen.

Hier einige einige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Generell führt aus die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Standesamtsbüro Gunderath die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedenartige Kategorien von Geburtsurkunden, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird bei vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Gunderath einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gunderath

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine erklärte, weitgehend juristisch erlaubte, gestärkte Basis eines Beisammenseins gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Gunderath erklären und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Generell sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Gunderath erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar kann er die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Gunderath antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Trauamt in Gunderath stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Gunderath schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.