Standesamt Üdersdorf
Anschrift
Standesamt Üdersdorf
Leopoldstraße 29
54550 Daun
Mail: standesamt@stadt-daun.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Üdersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-daun.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Üdersdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Üdersdorf
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Üdersdorf geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Üdersdorf eine Geburtsurkunde beantragen.
Im Weiteren sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können auch die Eltern selbst die Geburt melden.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Üdersdorf die Urkunde aus. Es existieren mannigfaltige Arten der Geburtsbescheinigungen, so wie die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.
Nutzung
Die Urkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität einer Person. Sie wird eingesetzt für vielfältige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Üdersdorf einen Ersatz ersuchen. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Üdersdorf
Definition
Eine Trauung bestimmt eine anerkannte, überwiegend legitim zugestandene, gesicherte Kennzeichung einer Bindung zweier Menschen.
Beschreibung
Die Verlobten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Üdersdorf erklären und die hierfür wichtigen Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Üdersdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Üdersdorf antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Verehelichung verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Üdersdorf informiert Sie gerne!
Fristen
Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Üdersdorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Üdersdorf
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Vulkaneifel
Höhe
410 m ü. NHN
Fläche
49,02 km2
Einwohner
8059 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
164 Einwohner je km2
Postleitzahl
54550
Vorwahl
06592
KFZ Kennzeichen
DAU
Gemeindeschlüssel
07 2 33 501
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Üdersdorf auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Daun.
Wegweiser:
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