Standesamt Kümbdchen

Anschrift

Standesamt Kümbdchen
Brühlstraße 2
55469 Simmern / Hunsrück


Mail:
standesamt@kuembdchen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kümbdchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kuembdchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kümbdchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kümbdchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als verbindliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Kümbdchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kümbdchen geboren sind.

Anbei einige wenige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, jedoch dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamt Kümbdchen die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Sorten von Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Nutzung

Die Urkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Kümbdchen eine Duplikaturkunde anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kümbdchen

Definition

Eine Heirat definiert eine anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, untermauerte Kennzeichung einer Vereinigung beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt Kümbdchen einleiten und die hierfür relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell beim Amt in Kümbdchen vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Schreiben vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Kümbdchen informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Kümbdchen schlauzumachen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.