Standesamt Möntenich
Anschrift
Standesamt Möntenich
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch
Mail: standesamt@stadt-kaisersesch.de
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Möntenich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kaisersesch.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Möntenich.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Möntenich
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beleg über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten maßgebliche Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Möntenichgeborene Personen beim Standesamt Möntenich zu beantragen.
Hier einige einige wenige Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der BRD müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Generell führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Eltern selbst die Geburt deklarieren.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Möntenich die Geburtsurkunde aus. Es gibt verschiedenartige Versionen von Geburtsnachweisen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.
Gebrauch
Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.
Ersatzbeschaffung
Sollte das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Möntenich eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Möntenich
Definition
Eine Trauung bildet eine bewiesene, überwiegend legitim geregelte, untermauerte Bestätigung eines Bündnisses beider Menschen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Standesamt Möntenich anmelden und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich beim Standesamt Möntenich auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Möntenich sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, nicht Originale werden nicht anerkannt!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
Unter besonderen Umständen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Amt in Möntenich ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Möntenich zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Möntenich
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk
Kreis
Cochem-Zell
Höhe
410 m ü. NHN
Fläche
8,18 km2
Einwohner
3191 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2
Postleitzahl
56759
Vorwahl
02653
KFZ Kennzeichen
COC, ZEL
Gemeindeschlüssel
07 1 35 045
Wegweiser:
Startseite » Standesamt Möntenich
Weitere Standesämter in Rheinland-Pfalz:
News aus Möntenich
- Tanja Schmidt löst Matthias Müller ab - Blick aktuell
- Gestrandet am Provinzbahnhof Möntenich - Blick aktuell
- Weiße Damenschlüpfer und schwarz gebrannte Gaumenfreuden - Blick aktuell
- Ira Bräuer jetzt an der Spitze - Blick aktuell
- Narren aus Nah und Fern füllten die Narrhalla - Blick aktuell
- Jochen Möntenich ist neuer Chef - Blick aktuell