Standesamt Laubach (Kaisersesch)

Anschrift

Standesamt Laubach (Kaisersesch)
Am Römerturm 2
56759 Kaisersesch


Mail:
standesamt@stadt-kaisersesch.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Laubach (Kaisersesch) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-kaisersesch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Laubach (Kaisersesch).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Laubach (Kaisersesch)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Laubach (Kaisersesch) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Laubach (Kaisersesch) geboren sind.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der BRD müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert das Standesamtsbüro Laubach (Kaisersesch) die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Formen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Das Dokument wird für vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Laubach (Kaisersesch) einen Ersatz beantragen. Für diesen Zweck sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Laubach (Kaisersesch)

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich geregelte, belegte Form einer Beziehung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Trauung beim Amt in Laubach (Kaisersesch) aufnehmen und die dafür wichtigen Dokumente besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Laubach (Kaisersesch) vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu einige Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Amt in Laubach (Kaisersesch) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Laubach (Kaisersesch)

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
410 m ü. NHN

Fläche
8,18 km2

Einwohner
3191 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
390 Einwohner je km2

Postleitzahl
56759

Vorwahl
02653

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 045

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Laubach (Kaisersesch)

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