Standesamt Gevenich

Anschrift

Standesamt Gevenich
Marktplatz 1
56766 Ulmen


Mail:
standesamt@stadt-ulmen.de

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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gevenich vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@stadt-ulmen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gevenich.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gevenich

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Bestätigung über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Gevenich geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Gevenich eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei verschiedene generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In Deutschland sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. In der Regel vollzieht das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, allerdings können ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Gevenich die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Kategorien der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Wenn das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Gevenich eine neue Urkunde ersuchen. Dafür benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gevenich

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine erklärte, überwiegend zulässig zugestandene, festgemachte Erklärung einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Gevenich anmelden und die dafür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Gevenich antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Gevenich sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Dokumente gefordert sein! Ihr Standesamt in Gevenich klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Gevenich schlauzumachen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Gevenich

Bundesland
Rheinland-Pfalz

Regierungsbezirk

Kreis
Cochem-Zell

Höhe
452 m ü. NHN

Fläche
28,74 km2

Einwohner
3384 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
118 Einwohner je km2

Postleitzahl
56766

Vorwahl
02676

KFZ Kennzeichen
COC, ZEL

Gemeindeschlüssel
07 1 35 083

Landesportal

Landesportal
Rheinland-Pfalz

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Stadtgeschichte Standesamt

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